Der Arbeitsvertrag ist ein sehr wichtiges Medium, welches rechtskräftig ist. Bei Verstoß gegen einen der im Arbeitsvertrag aufgeführten Punkte haben sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber das Recht, dagegen zu klagen oder das bestehende Arbeitsverhältnis aufzulösen. In den Arbeitsvertrag gehört also alles, was Sie mit dem Unternehmen hinsichtlich Ihres neuen Arbeitsverhältnisses abgeklärt haben.
Wesentliche formale Inhalte eines Arbeitsvertrages sind die Daten des Arbeitnehmers und Arbeitgebers (Namen und Anschriften), der beginn und das Ende des künftigen Arbeitsverhältnisses, der Ort an welchem der Beruf ausgeübt werden soll, die genaue Berufsbezeichnung, eine kurze aber dennoch übersichtliche Beschreibung des Tätigkeitsfeldes, die Arbeitszeit, welche abgeleistet werden soll, das Gehalt (in welcher Höhe und wann), etwaige Urlaubsregelungen, gegebenenfalls Sonderleistungen, Kündigungsfristen und am Schluss die Unterschrift der beiden Vertragspartner.
Neben diesen Pflichtangaben steht es den Vertragspartnern offen, noch zusätzliche Regelungen in den Arbeitsvertrag aufzunehmen. Dies könnte beispielsweise die Dauer einer vorhandenen Probezeit, Regelungen im Krankheitsfall, Schweigepflicht (besonders bei der Tätigkeit als Bankier oder Rechtsanwaltsgehilfe), andere Sondervereinbarungen oder aber auch die Ausstellung eines Arbeits- oder eines Zwischenzeugnisses sein .
Die formalen Aspekte sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Wenn ein Arbeitsvertrag nicht die darin angeforderten Inhalte aufweist, gilt er nicht als voll rechtskräftig und kann vom Arbeitnehmer angefochten werden.
Wenn der Arbeitsvertrag nach einer erfolgreichen Bewerbung von beiden Parteien unterschrieben worden ist, gilt das Arbeitsverhältnis nun als gefestigt. Nun braucht man sich nicht nach weiteren Stellen umsehen und hat seine Bewerbung erfolgreich abgeschlossen. Damit tritt man in die Arbeitswelt ein und darf sich glücklich schätzen, nun ein geregeltes Einkommen zu haben. Die investierte Mühe hat sich gelohnt!
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